Neu ab 6. Juli 2007: 20 % des Einkommens als Spenden absetzbar

Die Bundesregierung hat rückwirkend zum 1. Januar 2007 die Absetzbarkeit von Spenden praktisch verdoppelt


Jetzt haben Bürger und Unternehmen die Möglichkeit, bis zu 20% ihres zu versteuernden Einkommens als Spenden von der Steuer frei zu stellen. Damit beteiligt sich der Staat nun verstärkt an der großen Spendenbereitschaft seiner Bürger und Unternehmen. Denn wenn Sie z.B. 25% Einkommensteuer zahlen und 100 Euro spenden, kostet Sie das in Wirklichkeit nur rund 75 Euro. Davon erhoffen wir Hilfsorganisationen uns eine neue, gesteigerte Spendenbereitschaft und verstärkte Mithilfe bei der Bewältigung der wachsenden sozialen Aufgaben. Dafür schon heute ein herzliches Dankeschön!

Die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) zur steuerlichen Berücksichtigung von Spenden wurden jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2007 geändert. Die Neufassung des § 10 b EStG sieht vor, dass Spenden jetzt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (Summe aller steuerpflichtigen Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben und Werbungskosten) jährlich steuerlich berücksichtigt werden.

Bisher waren dies nur 5 % bei gemeinnützigen und 10 % bei mildtätigen Spenden. Unternehmer haben stattdessen auch die Möglichkeit, Spenden bis zu 0,4 % der Summe aus Umsätzen und Löhnen steuerlich abzuziehen (bisher 0,2 %).

Sach- und Geldspenden sind ein wichtiger Sockel unseres Etats. Nie war es zeitgemäßer und erschwinglicher, Gutes zu tun. Bitte helfen Sie helfen.
 
Helfen Sie uns mit einer Einzelspende.
Laden Sie sich hier Ihren Lastschriftauftrag runter. 
Senden Sie Ihre Anfrage
Die Suchthilfe Fleckenbühl ist ausgezeichnet mit dem DZI-Spendensiegel
DZI-Spenden Siegel
Spendenkonto:
GLS Gemeinschaftsbank eG
Konto 6003 036 700
BLZ 430 609 67

zurück nach oben Druckversion Bookmark setzen