Für Jugendämter und Jugendgerichtshilfe

Die Jugendhilfe Leimbach verfügt über eine Betriebserlaubnis durch das Hessische Sozialministerium, sowie eine Leistungs- und eine Entgeltvereinbarung mit der Fachaufsicht des Jugendamtes Schwalm-Eder-Kreis, Fachbereich 51.9, Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze). Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne Leistungsvereinbahrung, Entgeltvereinbarung und Betriebserlaubnis zu.

Grundlegend ist die Inanspruchnahme von § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung.
Leistungsverbindungen können hergestellt werden für die Bereiche:

- Heimerziehung (§ 27 i.V.m. § 34 SGB VIII) 
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
- Sozialpädagogische begleitende Berufsausbildung (§ 13.2 SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

Für weitere Informationen, sowie zur Klärung von Aufnahmeanfragen, kontaktieren Sie die Ansprechpartner der Jugendhilfe Leimbach.

Die Suchthilfe Fleckenbühl, und damit auch die Jugendhilfe Leimbach, ist nach § 35 BtMG anerkannt. Eine Belegung nach den Paragraphen des Jugendgerichtsgesetzes der                  U-Haftvermeidung sowie U-Haftverkürzung (§ 71.2 sowie § 72.4) ist möglich.
 

Ansprechpartnerin:

Position: Fachbereichsleitung
Name: Maritta Zeymer
Telefon: 06691/8065072
eMail: m.zeymer@suchthilfe.org

Ansprechpartnerin:

Position: Soz. Päd. Leitung
Name: Silvia Vater
Telefon: 06691/8065074
Mobil: 0177/2801453
eMail: s.vater@suchthilfe.org

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